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Umgang mit Waffen und Munition
Begutachtungen nach dem Waffengesetz
Die verkehrspsychologischen Gutachter der TÜV Rheinland Group sind auch ermächtigt, Begutachtungen nach dem Waffengesetz durchzuführen. Nach § 6 des Waffengesetzes ist bei Vorliegen bestimmter Gegebenheiten die Eignung zum Umgang mit Waffen oder Munition nachzuweisen. Dies geschieht in der Hauptsache durch die Anwendung psychologischer Testverfahren.
Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns an - Sie erreichen uns montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 3554 5554.
Weiterführende Themen
- Teilnehmerkreis
Wer muss sich begutachten lassen? - Ablauf
Was wird bei der Begutachtung gemacht? - Preise
Wie viel kostet die Begutachtung? - Standorte
Wo findet die Begutachtung statt? - Unser Team
Wir sind für Sie da.
